Der Toleranzabzug vom Ablesewert von einem ungeeichtem Tacho eines Polizeiautos beträgt mindestens 20 Prozent. (Quelle: RA Udo Vetter.)
Der Toleranzabzug vom Ablesewert von einem ungeeichtem Tacho eines Polizeiautos beträgt mindestens 20 Prozent. (Quelle: RA Udo Vetter.)