Ablauf des Urheberrechts
70 Jahre nach dem Tod des Urhebers wirkt der gesetzliche Schutz für ein Werk fort. Nach dem Tod des Urhebers sind dessen Erben die Inhaber der jeweiligen Rechte.
Quelle: e.teaching.org.
Ablauf des Urheberrechts
70 Jahre nach dem Tod des Urhebers wirkt der gesetzliche Schutz für ein Werk fort. Nach dem Tod des Urhebers sind dessen Erben die Inhaber der jeweiligen Rechte.
Quelle: e.teaching.org.