Kleingedruckte (n.)
Als das Kleingedruckte bezeichnet man leicht zu übersehende und zu unterschätzende, scheinbar beiläufige klein gedruckte Zusätze, Bestimmungen, Bedingungen, besonders in Verträgen.
Beispiel: “Bevor wir den Handyvertrag unterschreiben, möchte ich aber gern noch das Kleingedruckte lesen!”