etw. abriegeln

etw. abriegeln.

Wenn etwas abgeriegelt wird, wird es unzugänglich gemacht.

Ein Beispiel: „Die Polizei riegelte den Gefahrenbereich ab.“

Das Verb leitet sich vom „Riegel“ ab, einer bewegbare Vorrichtung zum Verschluss von Türen, Läden, Fenstern, Truhen etc.

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