etw. abriegeln.
Wenn etwas abgeriegelt wird, wird es unzugänglich gemacht.
Ein Beispiel: “Die Polizei riegelte den Gefahrenbereich ab.”
Das Verb leitet sich vom “Riegel” ab, einer bewegbare Vorrichtung zum Verschluss von Türen, Läden, Fenstern, Truhen etc.