Spitzenkandidat (m.).
Als Spitzenkandidat bezeichnet man einen Bewerber, der bei einer Listenwahl – oder auch bei der in Deutschland üblichen Personalisierten Verhältniswahl – den ersten Listenplatz einnimmt. Meist handelt es sich dabei um den amtierenden Regierungschef, dem Oppositionsführer bzw. den Parteivorsitzenden.
Beispiel: “Die Spitzenkandidatin der CDU für den nächsten Bundestagswahlkampf wird wohl wieder die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel sein.”