“Eine alleinstehende Person müsste einen Bruttolohn von 1.084 Euro erhalten, um netto mit etwa 830 Euro den gleichen Betrag zur Verfügung zu haben wie ein vergleichbarer Arbeitslosengeld-II-Empfänger. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor.” – Quelle: Udo Vetter, Lawblog.